Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Inwieweit müssen Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung oder der Biostoffverordnung bei der 24-Stunden-Intensivpflege in Privatwohnungen eingehalten werden?

des mobilen Pflegedienstes gilt das Arbeitsschutzgesetz. Sowohl für die Biostoffverordnung -BioStoffV- als auch für die ArbStättV ist die Ermächtigungsgrundlage das ArbSchG. Die BioStoffV ist vollumfänglich anzuwenden. Die Tätigkeit in einer Privatwohnung fällt zwar nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV jedoch hat der Arbeitgeber diese im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. ...

Stand: 30.12.2016

Dialog: 19322