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Gelten Lagerräume, in denen ein Beschäftigter Waren einlagert und kommissioniert, als Arbeitsräume im Sinne der Arbeitsstättenverordnung?

die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A6 „Bildschirmarbeitsplätze“ erarbeitet. Im Rahmen der Erstellung der ASR A6 soll auch die Bestimmung des Begriffes „kurzzeitig“ mit Blick auf das Verwenden von tragbaren Bildschirmgeräten (Nummer 6.4 Absatz 3 des Anhangs) erfolgen. Nach Nummer 3.4 Absatz 1 Nummer 2 des Anhangs ist für Räume, in denen sich Beschäftigte zur Ausübung ihrer Tätigkeit „regelmäßig ...

Stand: 14.02.2025

Dialog: 44070