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Müssen die Kriterien der ArbStättV hinsichtlich Feuerlöscher, Verbandkästen usw. auch in "Außenstellen" erfüllt werden?

Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- gilt für Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Unter den Begriff des Betriebsgeländes fallen auch angemietete Räume. Dabei ist es unerheblich, in welcher Form das Gebäude, in dem sich die Räumlichkeiten befinden, sonst genutzt wird. Ferner ist die Gültigkeit der Arbeitsstättenverordnung unabhäng ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 13895