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Ist ein Imbiss mit einer Grundfläche von < 12m² als Küchenbetrieb entsprechend der BGR 111 zu betrachten?

" und die DGUV Regel 110-001 (bisher: BGR 110) "Arbeiten in Gaststätten" in Betracht. In der DGUV Regel 110-002 ist erläutert, dass sich nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen als Stand der Technik bewährt haben: – Für jeden Versicherten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen. – Die freie Bewegungsfläche sollte an keiner Stelle weniger ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 13758