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Muss mein Arbeitgeber mir bei der Briefzustellung sanitäre Anlagen zur Verfügung stellen?

, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Zu klären wäre z. B., ob während der Zustellung Toilettenanlagen öffentlicher Gebäude (z B. Verwaltungen) oder von Gewerbebetrieben (z. B. Gaststätten) genutzt werden können.Ein geeignetes Gremium Probleme des Arbeitsschutzes betriebsspezifisch zu erörtern, ist der Arbeitsschutzausschuss ...

Stand: 30.09.2019

Dialog: 5316