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Können eine Pantryküche, Aufenthaltsraum und Büro für zwei Beschäftigte in einem ca. 18 qm großen Raum platziert werden?

 Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, einen Raum kombiniert als Arbeits-/Büroraum und Aufenthaltsraum/Pantry einzurichten. Aber dieses Vorhaben ist sehr sorgfältig (durch den Arbeitgeber) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten:Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (beispielsweise Verkehrswege, Lärm, Lüftung, Ergonomie ...

Stand: 30.10.2018

Dialog: 42481