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Habe ich als Vollzeitarbeitskraft einen Anspruch auf Alleinnutzung meines Schreibtisches?

Arbeitsschutzrechtlich ist der Platzanspruch bzw. -bedarf unabhängig davon, ob jemand als Vollzeit-, Teilzeit- oder als Aushilfskraft beschäftigt ist.Festlegungen bezüglich des nötigen Platzbedarfes sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang getroffen.Anhang 1.2 - Abmessungen von Räumen, Luftraum"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste ...

Stand: 13.11.2021

Dialog: 4702