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Im einem Büro ist Deckenverkleidung herabgefallen. Was muss der Arbeitgeber tun?

mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln. Das Lösen der Deckenverkleidung hat eine Gefährdung für die Beschäftigten aufgezeigt. Somit ist der Arbeitgeber verpflichtet zu ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese Gefährdung zu beseitigen und diese Maßnahmen dann auch durchzuführen. An Sofortmaßnahmen, könnte als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise eine Sperrung ...

Stand: 13.11.2015

Dialog: 2111