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Habe ich als Vollzeitarbeitskraft einen Anspruch auf Alleinnutzung meines Schreibtisches?

, dass jeder/jedem Beschäftigten ein eigener, ausreichend großer Arbeitsplatz zur Verfügung steht:Empfehlungen zur Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen werden in der gleichnamigen DGUV Information 215-410 gegegen.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dieses gilt ...

Stand: 13.11.2021

Dialog: 4702