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Ist die Fläche von 400 m² für Großraumbüros verbindlich oder kann diese um 10 % unter- bzw. überschritten werden?

"Raumabmessungen und Bewegungsflächen". In den Begriffsbestimmungen heißt es:"Großraumbüros sind organisatorische und räumliche Zusammenfassungen von Büro- oder Bildschirmarbeitsplätzen auf einer 400 m² oder mehr umfassenden Grundfläche, die mit Stellwänden gegliedert sein können." Eine andere Definition für ein Großraumbüro ist hier nicht bekannt.Unter Zugrundelegung der Definition aus der ASR A1.2 sind die 400 ...

Stand: 21.01.2025

Dialog: 28727