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Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte bei schlechten räumlichen Arbeitsbedingungen im Büro?

Bildschirmarbeitsplätze sind entsprechend der ArbStättV mit Ihrem Anhang, insbesondere der Nummer 6 zu errichten und zu betreiben. Siehe hierzu auch die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung".Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen ...

Stand: 20.12.2021

Dialog: 15456