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Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte bei schlechten räumlichen Arbeitsbedingungen im Büro?

an die zuständige Behörde wenden. Hierdurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. (§ 17 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG). In NRW sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen die zuständige Behörde und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz.Wenn ein Betriebsrat existiert, sollte auch dieser hinzugezogen werden.Ein geeignetes Forum, Probleme des Arbeitsschutzes anzusprechen, ist (sofern vorhanden ...

Stand: 20.12.2021

Dialog: 15456