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Ist die Fläche von 400 m² für Großraumbüros verbindlich oder kann diese um 10 % unter- bzw. überschritten werden?

Grundlegende Anforderungen an die Raumabmessungen von Arbeitsräumen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Nach § 6 (1) ArbStättV hat der Arbeitgeber solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Unter Punkt 1.2 (1) des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Arbeitsräume eine au ...

Stand: 21.01.2025

Dialog: 28727