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Fallen Paketdienste unter die Fahrpersonalverordnung?

von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die in einem Umkreis von 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens von Postdienstleistern, die Post-Universaldienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung zum Zwecke der Zustellung von Sendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.Hinweis ...

Stand: 04.09.2018

Dialog: 8008

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