Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

es sich bei diesem Zeitraum also weder um eine Ruhezeit, noch um eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, dann handelt es sich dabei zwangsläufig um Arbeitszeit. Eine andere Möglichkeit bietet das Arbeitszeitgesetz nicht. Ob und in welchem Ausmaß diese Arbeitszeit zu vergüten ist, bleibt für die arbeitsschutzrechtliche Betrachtung ohne Belang und ist gegebenenfalls dem zur Anwendung kommenden Tarifvertrag ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628