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Welche Daten dürfen bei der Prüfung von Lenk- und Ruhezeiten von Fahrpersonal, das nur Fahrzeuge mit digitalen Tachographen fährt, herangezogen werden?

als auch von den Fahrerkarten kopierten Daten der zuständigen Behörde oder Stelle auf Verlangen entweder unmittelbar oder durch Datenfernübertragung oder auf einem durch die Behörde oder Stelle zu bestimmenden Datenträger zur Verfügung zu stellen. Die zuständige Behörde oder Stelle kann sowohl kopierte Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes als auch von den Fahrerkarten zur Überprüfung der Sozialvorschriften ...

Stand: 01.04.2015

Dialog: 23504