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Dürfen die für Aus- und Weiterbildung eingesetzten Fahrzeuge generell nicht für gewerbliche Transporte genutzt werden, um unter die Befreiungsregelung des Fahrpersonalrechts zu fallen?

- oder Prüfungszwecken dient. Wird eine Unterrichts- oder Prüfungsfahrt mit gewerblicher Personen- oder Güterbeförderung verknüpft, scheidet eine Inanspruchnahme der Ausnahme aus.Fahrten zum Zweck der Fortbildung: Fahrten, die im Rahmen einer normalen (betriebsinternen) Fortbildung unternommen werden oder auch ein normales Fahrsicherheitstraining erfüllen die Ausnahme-Voraussetzungen nicht und unterliegen damit ...

Stand: 08.09.2014

Dialog: 10711