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Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

oder einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zu entnehmen. 1) Beginn und Ende derselben unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezüglich § 87 BetrVG (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628