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Fallen forst- und landwirtschaftliche Lohnunternehmen auch unter die Ausnahme des § 18 der Fahrpersonalverordnung?

befreit.Gartenbaubetriebe fallen unter diese Ausnahme, jedoch mit der Einschränkung, dass sie sich überwiegend mit dem Anbau von Gemüse, Blumen, Pflanzen und Sträuchern befassen.Landwirtschaftliche Unternehmen werden ebenfalls von der Ausnahme des § 18 Absatz 1 Nummer 2 FPersV erfasst, wenn es sich um einen Gütertransport im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit handelt. Dazu gehören grundsätzlich Fahrten ...

Stand: 17.06.2025

Dialog: 14668