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Gilt das Fahrpersonalgesetz auch für Mitarbeiter, die nur zur Erreichung ihres auswärts gelegenen Arbeitsplatzes ein Firmenfahrzeug führen?

Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht und ...

Stand: 29.08.2014

Dialog: 2578