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Wann handelt es sich um eine Mehrfahrerbesatzung?

der restlichen Zeit muss sich mindestens eine weitere Fahrerin/ ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug befinden.Im o. g. Beispiel ist also keine Zweifahrerbesatzung beschrieben, da sich während der Fahrt nach Hamburg ab Raststätte Z ja keine zwei Fahrerinnen/ zwei Fahrer mehr im Fahrzeug aufhalten. Es gelten also die Lenk- und Ruhezeiten wie bei der Einfahrerbesatzung.Herr B muss jedoch während der Fahrt ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 12637