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Sind Fahrzeuge, die von Fahrern auschließlich zum Montageeinsatz benutzt werden, von den Fahrpersonalvorschriften ausgenommen?

werden und die mit Werkbänken und Regalen ausgestattet sind, nicht dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 unterliegen, da mit diesen Fahrzeugen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine gewerbliche Güterbeförderung betrieben wird.Ausnahmen bestehen auch für Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt, wenn die Fahrtätigkeit ...

Stand: 10.05.2012

Dialog: 16194