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Sind Fahrzeuge, die Sand und Stroh zur Verdämmung bei Bombenentschärfungen liefern, von den Lenkzeitvorschriften bei dringenden Transporten befreit?

werden. Die Ausnahmetatbestände sind in Art. 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 und § 18 der Fahrpersonalverordnung - FPersV - abschließend genannt, für die Anwendbarkeit bedarf es keiner behördlichen Genehmigung. Inwieweit der Ausnahmetatbestand im Einzelfall angewandt werden kann, obliegt im Zweifelsfall der zuständigen Behörde. Für Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen zuständig. ...

Stand: 29.03.2013

Dialog: 18223

Gibt es eine Freistellung von den Fahrpersonalvorschriften für Unternehmen in der Gasförderung bzw. bei Gas- und Erdöltransport?

Abs. 2 Nr. 3 Fahrpersonalverordnung (innerhalb der BRD). Ob die o.g. Ausnahmenregelungen der Fahrpersonalverordnung Anwendung finden, hängt von Ihrer betrieblichen Situation ab und sollte mit den zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) abgestimmt werden. ...

Stand: 11.08.2011

Dialog: 14302