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Ist es für Berufskraftfahrer möglich, bei Einhaltung der maximalen Lenkzeit 11 Stunden und mehr zu arbeiten?

Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be- und Entladetätigke ...

Stand: 20.04.2017

Dialog: 29107