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Fallen Fahrten zum Transport von Zelten durch Reiseveranstalter unter das Fahrpersonalrecht? Greift hier die sog. Handwerkerregelung?

erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung  gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...

Stand: 18.06.2017

Dialog: 13704