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Fallen die Fahrer unserer selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zum Bau und Erhalt des Leitungsnetzes eines Eisenbahnunternehmens unter das Fahrpersonalrecht?

Bei Fahrzeugen und Fahrzeugeinheiten zur Güterbeförderung oder zur Personenbeförderung sind grundsätzlich - in Abhängigkeit der zulässigen Gesamtmasse - die Verordnung (EG) 561/2006 oder die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) anzuwenden. Wie auch Ziffer 1.5 des "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr -Rechtsvorschriften" zu entnehm ...

Stand: 14.06.2019

Dialog: 12283