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Gilt die Ausnahme für Fahrschulunterricht auch, wenn der Fahrschul-Lkw (CE) zum notwendigen Prüfungsort überführt werden muss?

Die Ausnahme erfasst auch die Hin- und Rückfahrten mit dem Ausbildungsfahrzeug zum Unterrichts- oder Prüfungsort, wenn diese im zeitlichen und räumlichen Kontext mit den Unterrichts- und Prüfungsfahrten stehen und keine gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung vorliegt. ...

Stand: 12.12.2025

Dialog: 44203