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Kann mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wo ich meine fünfstündige Dienstzeitunterbrechung zu verbringen habe?

vom 23. September 1972, Az: 4 AZR 562/91 Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern gestattet wird, Pausen zu nehmen, dies ihnen aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Das BAG hat im Urteil vom 28. Sept. 1972, Az: 5 AZR 198/72 Ruhepausen definiert als im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen ...

Stand: 24.03.2017

Dialog: 4628