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Gibt es eine Freistellung von den Fahrpersonalvorschriften für Unternehmen in der Gasförderung bzw. bei Gas- und Erdöltransport?

Abs. 2 Nr. 3 Fahrpersonalverordnung (innerhalb der BRD). Ob die o.g. Ausnahmenregelungen der Fahrpersonalverordnung Anwendung finden, hängt von Ihrer betrieblichen Situation ab und sollte mit den zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) abgestimmt werden. ...

Stand: 11.08.2011

Dialog: 14302