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Was ist mit der Werkstattkarte, wenn die Frist für die Wiederholungsschulung abgelaufen ist, die Werkstattkarte aber noch eine Restgültigkeit hat?

Maßgeblich für die Erteilung und Nutzung einer Werkstattkarte sind die bei Antragstellung bei der hiesigen Behörde vorzulegenden Unterlagen und Nachweise gem. § 7 der Fahrpersonal-Verordnung. Sind hier alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Werkstattkarte für die beantragte Person mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr erteilt. Die Werkstattkarte und die damit verbundene Nutzung für die beantragte ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 25973