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Wenn eine Werkstatt bereits für analoge Kontrollgeräte berechtigt ist, gilt dies auch für digitale Kontrollgeräte?

Einrichtungen zur Prüfung des digitalen Kontrollgerätes vorhanden sind. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist im Zuge der Beantragung der Werkstattkarten bei der Behörde  zu erbringen. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen ...

Stand: 15.02.2013

Dialog: 3187