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Benötige ich als selbständiger Unternehmer mit einem 3,5 t-LKW und kleinem Anhänger eine Unternehmenskarte für den Tachographen, wenn ich alleiniger Fahrer bin?

Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor ...

Stand: 17.08.2015

Dialog: 24558