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Benötige ich als selbständiger Unternehmer mit einem 3,5 t-LKW und kleinem Anhänger eine Unternehmenskarte für den Tachographen, wenn ich alleiniger Fahrer bin?

Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor) u ...

Stand: 17.08.2015

Dialog: 24558