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Dürfen Fahrer, die im Personennahverkehr bis 50 km Linienlänge und im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, bei den Fahrten bis 50 km Linienlänge ihre Fahrerkarte stecken?

zwar eingesehen werden, müssen aber unter Berücksichtigung der abweichenden Regelungen für Fahrzeuge, die von Fahrern im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge eingesetzt werden (FPersV), gesondert betrachtet werden.Hinweise:Bei einem Wechsel vom Linienverkehr (FPersV) zum Gelegenheitsverkehr [Verordnung (EG) 561/2006] ist hinsichtlich der einzuhaltenden wöchentlichen Ruhezeiten Artikel 8 ...

Stand: 02.09.2019

Dialog: 16524