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Gelten die deutschen digitalen Kontrollgeräte, die Fahrerkarten sowie die Analysesoftware auch im Ausland?

Die Bestimmungen der EU-Verordnungen gelten in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar, dass heißt, es gibt keine unterschiedlichen Bestimmungen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Dieser Grundsatz gilt heute schon. Die Mitgliedsstaaten können für nationale Verkehre im Rahmen der EU-Verordnung Ausnahmen zulassen, die aber nur den nationalen Transport betreffen. Diese Au ...

Stand: 15.08.2012

Dialog: 4122