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Ist ein Verkäufer, der ein Neufahrzeug über 3,5 t an seinen Kunden ausliefert, zum Einstecken der Fahrerkarte verpflichtet?

Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen F ...

Stand: 08.09.2014

Dialog: 11947