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Inwieweit sind Test- und Überführungsfahrten von der Aufzeichnungspflicht über Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen?

, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind".Den FAQ des Bundesamtes für Güterverkehr ist zu entnehmen, dass bei Überführungsfahrten auf den Einbau und Benutzung von Kontrollgeräten verzichtet werden kann. Eine Fahrerkarte wird für diese Fahrten nicht benötigt.Nicht unter die Ausnahmen der o.g. Verordnung fallen jedoch Fahrten des Hol- und Bringservices, die von einer Reparaturwerkstatt angeboten ...

Stand: 13.03.2018

Dialog: 3996