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Muß bei einem Lkw über 7,5 t, der von Frankfurt nach München fährt und repariert werden soll, eine Fahrerkarte gesteckt werden?

in den Anwendungsbereich der Verordnung. Im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten hat der Gesetzgeber folgende Ausnahme vom Anwendungsbereich der Verordnung erlassen: In Art. 3 Buchst. g) der VO (EG) Nr. 561/2006 werden u. a. Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden vom Anwendungsbereich ...

Stand: 28.03.2017

Dialog: 28701