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Wenn ich als Fahrer (Personenverkehr) Linie fahre und am nächsten Tag oder Tage später Reiseverkehr fahren würde. Wie müsst ich es mit dem Nachtrag beim Kontrollgerät machen?

Durch den Kraftfahrer sind grundsätzlich die zurückliegenden 28 Kalendertage sowie der laufende Tag nachweispflichtig, sprich im Rahmen einer Straßenverkehrskontrolle darzulegen [vgl. Art. 36 VO (EU) 165/2014].Die Form der Dokumentation bestimmt sich durch den vorangegangenen Einsatz sowie die hierbei verwendeten Fahrtenschreiber.Wird durch den Kraftfahrer ein Fahrezug gelenkt, welches ...

Stand: 14.07.2018

Dialog: 42356