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Muss der Unternehmer die Daten seiner Fahrerkarte und die des Fahrers alle 28 Tage herunterladen?

Nach § 2 Abs 5 der Fahrpersonalverordnung - FPersV gilt:"Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten der Fahrerkarten spätestens 28 Kalendertage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung ...

Stand: 04.04.2018

Dialog: 5778