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Muss ein Kontrollgerät für den Materialtransport zur Baustelle verwendet werden? Wenn ja, braucht dann jeder Fahrer eine eigene Fahrerkarte?

Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, https://www.bag.bund.de.Kon ...

Stand: 06.01.2010

Dialog: 9492