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Warum sollen bei Austausch oder Reparatur eines digitalen Kontrollgerätes alle Daten des Kontrollgerätes gespeichert und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden?

Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Daten, daher gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen.   Die Aufbewahrungsfristen des Unternehmers sind geregelt im Fahrpersonalgesetz  (§ 4 Absatz 3), wonach die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten über die Lenk- und Ruhezeiten ab dem Zeitpunkt des Kopierens ein Jahr lang aufzubewahren sind. Dienen die Fahrerdaten zusätzlic ...

Stand: 02.02.2017

Dialog: 28440