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Muss ein Fahrtenschreiber in einem Pferdetransporter (7,49 t) benützt werden, wenn dieser nur zu Sportzwecken eingesetzt wird?

Im EG- und Fahrpersonalrecht hat es noch nie eine Ausnahmeregelung für sportliche Zwecke gegeben.Lediglich Art. 3 Buchst. h der VO (EG) 561/2006 stellt Fahrten zur nichtgewerblichen Güterbeförderung biseinschließlich 7,5 t frei. Fahrten im Rahmen von Reiterhöfen, Gestüten etc.unterliegen den EG/EU rechtlichenBestimmungen.§ 57 b der StVZO ist nur anzuwenden auf Fahrzeuge, die mit einem Kontrollgerä ...

Stand: 15.04.2014

Dialog: 20909