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Ist es trotz der elektronischen betrieblichen Arbeitszeiterfassung nötig, alle Nicht-Lenkzeiten im digitalen Fahrtenschreiber und damit auf der Fahrerkarte mühsam nachzuerfassen?

Grundsätzlich ja. Der Fahrer ist verpflichtet, einen lückenlosen Nachweis über seine aktiven (bspw. Lenk- und Arbeitszeiten) und passiven Zeiten (bspw. Ruhezeiten, Krankheitszeiten) über den laufenden und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitzuführen. Als Nachweis für den Fahrer in Ihrem Beispiel gelten Aufzeichnungen durch Eintragungen auf der Fahrerkarte, Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtensc ...

Stand: 16.05.2018

Dialog: 42296