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Muss ein Kontrollgerät benutzt werden, wenn ein Fahrzeug auf dem Betriebsgelände zum Zwecke der Reparatur oder zum Waschen bewegt wird?

Es ist zutreffend, dass das digitale wie auch analoge Kontrollgerät nicht benutzt werden muss, wenn das Fahrzeug zum Zwecke der Reparatur oder zur Fahrzeugwäsche im Rahmen der Reparatur durch Werkstattmitarbeiter auf dem Gelände bewegt wird. Kommen die Fahrer nur zum Waschen der Fahrzeuge auf das Betriebsgeände, müssen die Kontrollgeräte weiterhin in Betrieb bleiben. Die Begründung liegt ...

Stand: 20.08.2012

Dialog: 4610