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Müssen digitale oder analoge Fahrtenschreiber in Kleintransportern (zul. GesGew. 3,5 t) benutzt werden?

Bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 2.800 kg, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, ist das Kontrollgerät zu betreiben. (Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 und § 2 der Fahrpersonalverordnung) .Die Lenk- und Ruhezeiten sind im § 1 der Fahrpersonalverordnung in Verbindung mit der Verordnung (EG) 561/2006, insbesondere im Artikel 4,  ...

Stand: 10.01.2013

Dialog: 4667