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Wie ist es fahrpersonalrechtlich zu bewerten, wenn ein Werkstattwagen einen Kompressor bzw. ein Stromaggregat oder Material im Anhänger zieht?

Werkstattwagen sind vom Anwendungsbereich der EG VO 561/2006 ausgenommen, da diese Fahrzeuge sich grundsätzlich nicht zur Güterbeförderung eignen. Ein Werkstattwagen plus Anhänger (Kompressor bzw. Stromaggregat) ist als Fahrzeugkombination ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen! Ein Werkstattwagen plus Anhänger (zur Beförderung von Material) ist als Fahrzeugkombination generell ...

Stand: 28.11.2011

Dialog: 15014