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Wie kann ich bei einer Kontrolle den Nachweis erbringen, dass beim Transport von Material, Werkzeugen etc. die Handwerkerregelung greift?

Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Au ...

Stand: 15.04.2012

Dialog: 7369