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Steht Busfahrern im Linienverkehr bis 50 km alle 2 Wochen eine ununterbrochene Pause (Wochenruhezeit) von mindestens 45 Stunden zu?

regelmäßigen, von mindestens 45 Stunden Dauer, und reduzierten, von mindestens 24 Stunden Dauer, wechseln, z. B. 45, 24, 45 24, 45 usw., wobei jede Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause in Verbindung mit einer anderen, mindestens neunstündigen Ruhezeit, vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche, ausgeglichen werden muss. Von dieser grundsätzlichen Regelung bezüglich der sechs 24 ...

Stand: 18.07.2017

Dialog: 29814