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Wer ist "Vertreter des Unternehmens" gemäß der Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage?

 beschäftigt. Wer für die Erfüllung von Arbeitgeberpflichten per Gesetz verantwortlich ist, ist zudem unter § 13 Abs. 1 ArbSchG näher festgelegt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber nach § 13 Abs. 2 ArbSchG zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber diese Person ...

Stand: 20.06.2012

Dialog: 14834